AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1  Der SAREWA VERLAG (Inhaber: Sandra Schediwy; im Folgenden „Verlag“ erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verlag und dem Kunden oder Abonnenten (in Folge nur „Kunden“ genannt), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind sowohl für Rechtsbeziehung mit Unternehmern, als auch Privatpersonen (Abonnenten) anwendbar.
1.2  Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt werden.
1.3  Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Allfällige AGB des Kunden widersprechen dem Verlag ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch den Verlag bedarf es nicht.
1.4  Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
1.5  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6  Die Angebote des Verlags sind freibleibend und unverbindlich.

2. Abonnements
2.1 Abonnements können schriftlich per E-mail, die Website oder per Post abgeschlossen werden.
2.2 Abonnements sind für die ausgemachte Anzahl an Ausgaben gültig.
2.3 Bei Ausfall einer Ausgabe wird das Abonnement automatisch und ohne Inkenntnissetzung des Kunden um die Anzahl der ausgefallen Ausgaben verlängert.
2.4 Die Daten von Abonnenten werden nur an Dritte weitergeben, um die Zusendung der Magazin zu ermöglichen (Post, Druckerei, etc.). Eine Aufstellung der gespeicherten oder weitergegebenen Daten kann jederzeit unter office@sarewa.at angefordert werden.
2.5 Der Verlag behält sich vor Abonnenten abzulehnen.
2.6 Abonnement-Preise gelten immer zum Zeitpunkt des Abschlusses und diverse Aktionen können nicht nach Ablauf beansprucht werden.
2.7 Abonnements werden nicht automatisch verlängert und laufen nach der bestellten Anzahl der Ausgaben aus. Der Verlag ist nicht verpflichtet den Abonnenten über das Ende seines Abos zu informieren.

3. Anzeigen und Werbung
3.1. Der Verlag behält sich vor Anzeigen nach eigenem Ermessen abzulehnen.
3.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass eingegangene Beiträge frei von Rechten Dritter (Urheberschutz, Marken-, Persönlichkeitsrechten,etc.) ist. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzeige im Hinblick auf deren rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Anzeigen dürfen keine Inhalte enthalten, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag von allen Ansprüchen Dritter einschließlich eigener Vertretungskosten schad- und klaglos zu halten, die diese aufgrund der Veröffentlichung der Anzeige geltend machen. 


3.3 Anzeigenaufträge sind innerhalb von 12 Monaten zu schalten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
3.4 Der Verlag behält sich vor Termine (inkl. Erscheinungsterminen), Auflagenhöhen und Vertriebswege aus gegeben Anlass auch kurzfristig zu ändern. Diese Änderungen machen den Vertrag zwischen Kunden und Verlag nicht nichtig und werden trotzdem aufrecht erhalten. Eine vorzeitige Beendigung der Zusammenarbeit durch den Kunden ist dem Verlag schriftlich oder per Post mitzuteilen.
3.5 Die Platzierung von Anzeigen auf bestimmten Seiten kann nur nach Vereinbarung und bei Verrechnung des jeweils gültigen Platzierungszuschlages garantiert werden (U2, U3 und U4 ausgenommen).
3.6 Der Ausschluss von Mitbewerbern kann auf Wunsch nur bei einer Anzeigengröße von 2/1 Seite vereinbart werden.
3.7 Textanzeigen und solche Einschaltungen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden mit dem Hinweis „Promotion“ oder „Werbung“ gekennzeichnet.
3.8 Aufträge werden nur schriftlich per E-mail oder Post entgegengenommen und sind nur nach ebenfalls schriftlicher Auftragsbestätigung seitens des Verlages gültig. Für telefonisch vereinbarte Aufträge bzw. bei telefonisch veranlassten Änderungen oder Stornierungen übernimmt der Verlag keine Haftung.
3.9. Alle Preise in den Mediadaten sind Netto-Beträge exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und Abgaben.
3.10 Bei ungerechtfertigten Rabattabschlüssen erfolgt nach Ablauf des Kalenderjahres eine Nachbelastung, wobei für den fehlenden Betrag Verzugszinsen in Höhe von 12 % p. a. verrechnet werden.
3.11 Für die rechtzeitige Lieferung der Druckunterlagen, der Beilagen, Beihefter oder Beikleber u.ä. ist der Auftraggeber verantwortlich. Im Falle der nicht rechtzeitigen Lieferung behält sich der Verlag das Recht vor, anfallende Kosten in Rechnung zu stellen.
3.12 Wenn der Auftraggeber einen farbverbindlichen Proof seiner Anzeige liefern möchte, muss dieser spätestens bis zu den angegebenen Druckunterlagenschlüssen bei der folgenden Adresse eintreffen: SAREWA VERLAG, Richard-Strauss-Straße 25, 1230 Wien
3.13 Sollten die gebuchten Leistungen storniert werden, gelten folgende Stornobedingungen als vereinbart: Bis zu sieben Tage vor Druckunterlagenschluss ist eine kostenlose Stornierung möglich und ab sieben Tage vor DU-Schluss fallen 50% Stornogebühr des Auftragswertes an. Für Stornierungen ab dem Druckunterlagenschluss werden 100% des Auftragswertes berechnet.
3.14 Der Auftraggeber erhält nach dem Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Belegexemplar.
3.15 Werbeagenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Verlagstarife zu halten.

4. Promotions und Grafikarbeiten
4.1  Bereits durch die Entwicklung von Konzepten treten der potentielle Kunde und der Verlag in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
4.2  Der potentielle Kunde anerkennt, dass der Verlag bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
4.3  Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung des Verlags ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
4.4  Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
4.5  Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von des Verlags im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
4.6  Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.
4.7  Alle Leistungen des Verlags (insbesondere alle Vorentwürfe, Texte, Kopien, und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
4.8  Der Kunde wird dem Verlag zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.9  Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Der Verlag haftet jedenfalls nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird der Verlag wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Verlag schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, dem Verlag bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt dem Verlag hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
4.10 Jede PR-Einschaltung beinhaltet zwei kostenlose Korrekturdurchgänge. Ab der dritten Autorenkorrektur wird eine Bearbeitungsgebühr von € 39,- netto pro Korrekturdurchgang verrechnet.

5. Termine
5.1  Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. vom Verlag schriftlich zu bestätigen.
5.2  Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Verlags aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und der Verlag berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3  Befindet sich der Verlag in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er den Verlag schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
6.1  Der Verlag ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
6.2  Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Der Verlag wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
6.3  In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung der Zusammenarbeit aus wichtigem Grund.

7. Vorzeitige Auflösung
7.1 Der Verlag ist berechtigt, die Zusammenarbeit aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a)  die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b)  der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c)  berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des Verlags weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Verlags eine taugliche Sicherheit leistet;
7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Verlag fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8. Kosten
8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Kostenanspruch des Verlags für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Verlag ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 20.000,-, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist der Verlag berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
8.2  Die Kosten verstehen sich als Netto-Kosten zuzüglich der Werbeabgabe und der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat der Verlag für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
8.3  Angebote des Verlags sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die vom Verlag schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird der Verlag den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

9. Zahlung
9.1 Wenn nicht anders und schriftlich vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Aufrechnung mit allfälligen Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
9.2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p. a. und Einziehungskosten berechnet. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, dem Verlag die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.3  Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Verlag sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9.4  Weiters ist der Verlag nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
9.5  Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich der Verlag für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
9.6  Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Verlags aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom Verlag schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

10. Eigentumsrecht und Urheberrecht
10.1 Alle Leistungen des Verlags, einschließlich Artikel und Grafikleistungen, bleiben im Eigentum des Verlags. Der Kunde darf die Unterlagen oder Entwürfe, sofern nicht schriftlich vereinbart, nicht für andere Zwecke verwenden.
10.2  Für die Nutzung von Leistungen des Verlags bzw. von Werbemitteln, für die der Verlag konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf der Zusammenarbeit unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung des Verlags notwendig.
10.3  Der Kunde haftet des Verlags für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

11. Kennzeichnung
11.1  Der Verlag ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Verlag und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2  Der Verlag ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

12. Gewährleistung & Schadensersatz
12.1 Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck seiner Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Sind für den Verlag Mängel bei den gelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, und werden diese Mängel erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbekunde bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche und ist zahlungspflichtig.
12.2. Beanstandungen im Hinblick auf die Einschaltung sind innerhalb von sieben Tagen nach Erscheinen der Anzeige zu melden. Reklamationen in Bezug auf die Rechnung werden nur innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum anerkannt.
12.3 Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 50 Prozent der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Größere Auflagenminderungen sind nach dem TKP gemäß der Kalkulationsgrundlage aliquot zu berechnen.
12.4  Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Ersatz der Leistung durch den Verlag zu. Der Verlag wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde dem Verlag alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Verlag ist berechtigt, den Ersatz der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für den Verlag mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.
12.5  Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber dem Verlag gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

13. Haftung
13.1  In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Verlags und die seiner Mitarbeiter, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung des Verlags ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter.
13.2  Jegliche Haftung des Verlags für Ansprüche, die auf Grund der vom Verlag erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Verlag seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet der Verlag nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat den Verlag diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.3  Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des Verlags. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

14. Datenschutz
14.1 Die vom Auftraggeber per E-Mail zugesandten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Adresse, E-Mail-Adresse) werden nur zur Korrespondenz und nur für den Zweck, zu dem der Auftraggeber die Daten zur Verfügung gestellt hat, im Sinne des Datenschutzgesetzes verwendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer es ist zu den Zwecken der Auftragsausführung und/oder der Zusendung von Material an den Auftraggeber notwendig (z. B. Druckerei, Post). Der Auftraggeber hat das Recht, diese Einverständniserklärung jederzeit schriftlich durch Mitteilung an den Verlag zu widerrufen.
14.2 Die Datenschutzerklärung des Verlags ist extra angeführt und ist auf den Webseiten oder nach Anfrage per E-mail oder Post einsehbar.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1  Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien, Österreich. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und seiner Verweisungsnormen, und sollten einzelne Bestimmungen in den AGBs ungültig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen in den AGBs davon unberührt.

 

 

   

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